OpenData

Kostenfreie Geodaten der BVV

Aktuelles: Die Bayerische Vermessungsverwaltung erweitert ihr bisheriges OpenData-Angebot zum 01.01.2023
Unsere OpenData Produkte finden Sie hier: OpenData-Download.
Pressemitteilung des StMFH zur Freigabe von Geodaten

Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Freigabe am 1.1.2023

Worum geht es?
Die Bayerische Vermessungsverwaltung (BVV) hat zum 1. Januar 2023 ihr Angebot an kostenfreien Geobasisdaten erweitert. Die entsprechenden Kostenvorschriften (GebOVerm, GebPL) wurden überarbeitet.
Welche Daten werden freigegeben?
Seit 1. Januar 2023 werden insbesondere folgende Geodatensätze bei Nutzung über Downloadfunktionen, Geodatendienste und API (Application Programming Interface: Anwendungsprogrammierschnittstellen) stufenweise kostenfrei angeboten:
a) Daten der Landesvermessung:
- Amtliches Topographisch-Kartographisches Informationssystem ATKIS (Digitales Landschaftsmodell DLM, Digitale Topographische Karten DTK),
- Digitales Orthophoto (DOP40, 40 cm Bodenauflösung),
- Digitales Geländemodell (1 m-, 5m-, 25m- Gitterweite),
- Digitales Oberflächenmodell (40 cm Bodenauflösung),
- Laserpunkte,
- Höhenlinienkarte,
- Bestimmte historische Karten
b) Daten des Liegenschaftskatasters und abgeleitete Daten:
- Verwaltungsgrenzen
- Parzellarkarte (Grenzdarstellung in Rasterformat ohne Flurstücksnummer und Abmarkungsart, zunächst nur über den BayernAtlas nutzbar),
- Tatsächliche Nutzung,
- Hausumringe,
- 3D-Gebäudemodell (LoD2).
Kostenfrei bedeutet, dass für die Nutzung der Daten keine Gebühr erhoben wird, wenn die Kundin oder der Kunde sie selbst aus dem Internet herunterlädt oder verfügbare Geodatendienste oder API nutzt: OpenData-Download
Müssen die Daten hingegen vom Vertrieb der Bayerischen Vermessungsverwaltung abgegeben oder aufbereitet werden, wird hierfür eine Gebühr erhoben. Es fallen in diesen Fällen Servicepauschalen, ggf. Zeitgebühren an. Gebühren- und Preisliste 1.2 (pdf, 612 kB)
Welche Daten, Dienste und Dienstleistungen bleiben kostenpflichtig?
Weiterhin kostenpflichtig bleiben insbesondere folgende Datensätze:
- Digitales Orthophoto (DOP20, 20 cm Bodenauflösung)
- Hauskoordinaten,
- Amtliches Liegenschaftskataster-Informationssystem ALKIS
- (Flurkarte, Bodenschätzung, Eigentumsdaten),
- Analoge Präsentationsausgaben und Erzeugnisse des Landesamts und der Ämter für Digitalisierung, Breitband und Vermessung,
- BayernAtlas-plus,
- Satellitenpositionierungsdienst SAPOS einschließlich Landwirtschaftlicher Positionierungsdienst LFPS (hier: Anmeldegebühr: 50 € für 3 Jahre).

Wo finde ich die Daten? Wann sind die Daten zum Download verfügbar?
Die frei nutzbaren Geodaten werden schrittweise ab dem 1. Januar 2023 in einem neuen Webangebot bereitgestellt, erreichbar u.a. aus GeodatenOnline (www.geodatenonline.de) und auf diesen Seiten.
Ab dem 1. Januar 2023 werden noch nicht alle Geodaten zum Download oder über Geodatendienste zur Verfügung stehen. Das Angebot wird nach und nach erweitert werden. Zunächst wird ein einfaches Downloadangebot zur Verfügung stehen.
Auch die kostenfreie Nutzung von bestehenden Geodatendiensten und API ist grundsätzlich möglich. Aus technischen Gründen ist jedoch zunächst noch eine Registrierung der Nutzer erforderlich.
Bereits heute frei nutzbare Geodaten sind zu finden auf den Internetseiten der Bayerischen Vermessungsverwaltung sowie im Geoportal Bayern:
- www.ldbv.bayern.de/produkte/weitere/opendata.html,
- www.geoportal.bayern.de.
Wenn ich Daten benötige, die zum 1. Januar 2023 noch nicht zum Download oder als Dienst verfügbar sind, muss ich dann bezahlen?
Ja. Die Datenabgabe durch Personal der BVV ist weiterhin kostenpflichtig. Statt den bisherigen Kosten pro km² oder Datenobjekt fällt jedoch nur eine Servicepauschale an, bei aufwändigen Datenabgaben fallen ggf. zusätzlich Zeitgebühren an. Es ist geplant, bis Ende 2023 sämtliche freigegebenen Geodaten online anzubieten.
Ich bin für Bestellmodule im Portal GeodatenOnline registriert.
Muss ich dort für die Geodaten weiterhin bezahlen?
Für die freigegebenen Produkte wurden die entsprechenden Bestellmodule im Portal GeodatenOnline seit 1. Januar 2023 kostenfrei geschaltet. Für weiterhin kostenpflichtige Produkte sind wie bisher Gebühren zu entrichten. Die Höhe der Gebühren wird im Zusammenhang mit der Bestellung angezeigt.
Werden mit der Freigabe von Geodaten bestimmte Produkte, Bestellmodule und Dienste eingestellt?
Ja. Mit der Bereitstellung von Daten in Form einfacher Downloadfunktionen ist es nicht mehr erforderlich, aufwändige Onlinedienste mit Abrechnungs- und Ausschneidefunktionen anzubieten. Solche Funktionen werden voraussichtlich zum 1. Juni 2023 eingestellt werden. Registrierte Kunden werden über die beabsichtigte Einstellung mit entsprechendem Vorlauf informiert.
Aufgrund der entfallenden Gebühreneinnahmen ist es aus wirtschaftlichen Gründen erforderlich, bestimmte Produkte und Dienste einzustellen. Manche Produkte (z.B. reduzierte Auflösungen für Datensätze) wurden auch angeboten, um eine kostengünstige Alternative zu Daten in der höchsten Auflösung anzubieten. Auch solche Produkte werden künftig teilweise entfallen.
Die Aufbereitung, die Kombination von Kacheln oder der passgerechte Ausschnitt aus Geodatensätzen kann künftig durch den Nutzer selbst, z.B. über verfügbare CAD-Systeme (Computer Aided Design) oder GIS (Geographisches Informationssystem) oder durch Dienstleistungsunternehmen erfolgen.
Wie kann ich die freigegebenen Geodaten weiterverwenden? Unter welcher Lizenz werden die Daten bereitgestellt?
Die freigegebenen Daten werden unter einer Standardlizenz bereitgestellt: Für die meisten Daten wird das die Lizenz „Creative Commons Namensnennung 4.0 International“, kurz CC BY 4.0 (https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de) sein. Nach diesen Bedingungen dürfen die Geodaten bearbeitet, geteilt und auch kommerziell genutzt werden. Es müssen allerdings angemessene Urheber- und Rechteangaben erfolgen, ein Link zur Lizenz beigefügt und angegeben werden, ob Änderungen vorgenommen wurden.
Für einzelne Daten kann auch das Recht der Veränderung ausgeschlossen sein („Creative Commons Namensnennung Keine Bearbeitungen“, CC BY-ND 4.0, https://creativecommons.org/licenses/by-nd/4.0/deed.de).
Informationen zur Lizenz werden mit der Bereitstellung des jeweiligen Produkts veröffentlicht. Eine Anfrage oder der Abschluss einer Nutzungsvereinbarung zur Nutzung dieser Daten ist nicht mehr erforderlich.
Für weiterhin kostenpflichtige Produkte und Dienste gelten wie bisher die Nutzungsbedingungen der Bayerischen Vermessungsverwaltung
(https://www.ldbv.bayern.de/produkte/preise/nutzungsbedingungen.html). Für diese Produkte ist auch weiterhin eine Nutzungsvereinbarung oder die Anerkennung der Nutzungsbedingungen beim Online-Bezug erforderlich.
Was ist Anlass der Freigabe?
Hintergrund der Freigabe ist die Umsetzung der „Richtlinie (EU) 2019/1024 des europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über offene Daten und die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors (Neufassung)“ (OpenData/PSI -RL) und deren Umsetzung in deutsches Recht im Datennutzungsgesetz vom 16. Juli 2021. Die Festlegung der freizugebenden Produkte erfolgte auf Grundlage der Vorgaben der OpenData-/PSI-RL und einer hierzu noch zu erlassenden Durchführungsverordnung der EU-Kommission, die ergänzende Regelungen und Definitionen enthalten wird (ein erster Entwurf der Durchführungsverordnung wurde bereits veröffentlicht).
Warum werden bestimmte Daten der BVV freigegeben, andere Daten jedoch nicht?
Um das umfangreiche Angebot des Landesamts und der Ämter für Digitalisierung, Breitband und Vermessung weiterhin in der gewohnt hohen Qualität und Aktualität anbieten zu können, ist eine angemessene Refinanzierung der Aufwendungen des Staates für die laufende Erzeugung und Aktualisierung der Geobasisdaten geboten. Es ist auch angemessen, die Nutzer an Stelle des Steuerzahlers an den Kosten zur Bereitstellung der Daten zu beteiligen.
Darüber hinaus sind die Regelungen des Datennutzungsgesetzes auf bestimmte Geodaten der Vermessungsverwaltung nicht anwendbar oder sehen Ausnahmen vor. Dies gilt insbesondere bei personenbezogenen Daten oder Datensätzen, für die nach den Vorgaben des Bayerischen Vermessungs- und Katastergesetzes Zugangsbeschränkungen bestehen. Unter bestimmten Voraussetzungen können daher weiterhin Gebühren für die Datennutzung erhoben werden.
Bleibt die hohe Qualität der Geodaten der Bayerischen Vermessungsverwaltung auch bei einer kostenfreien Abgabe bestehen?
Ja, die kostenfreie Nutzung hat keinen Einfluss auf die Qualität der Geodaten der Bayerischen Vermessungsverwaltung. Wenig nachgefragte Produkte, spezielle Produktvarianten, Anwendungen, Dienste oder Datenformate werden jedoch künftig auf einen wirtschaftlichen Weiterbetrieb zu überprüfen sein.
Wie werden Kunden mit einer Vereinbarung zur wiederkehrenden Abgabe von Geodaten mit der Vermessungsverwaltung künftig bedient?
Für Nutzer, die Vereinbarungen zur wiederkehrenden Abgabe von Geodaten abgeschlossen haben, z.B. Ressorts, Kommunen oder Privatunternehmen, kann sich im Jahr 2023 die zu entrichtende jährliche Gebühr verringern. Betroffene Nutzer werden zunächst wie bisher bedient und erhalten die gewohnten Datenausspielungen. Die bestehenden Nutzungsvereinbarungen werden im Jahr 2023 angepasst. Die Serviceeinheiten der Vermessungsverwaltung werden diesbezüglich auf die Nutzer oder Spitzenverbände zukommen.

Auf folgender Seite finden Sie weitere OpenData-Angebote:
Verwaltungsgebiete, DOP80
(Das DGM50 ist als Download nicht mehr verfügbar.)

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