Grenzvermessung

zur Sicherung des Eigentums

Zuständig für die Vermessung der Grundstücksgrenzen und ihren Nachweis im Liegenschaftskataster sind die staatlichen Ämter für Digitalisierung, Breitband und Vermessung. Finden Sie an Ihrer Grundstücksgrenze die Grenzsteine nicht, so können Sie dort eine Grenzfeststellung beantragen. Wenn z.B. eine Garage an die Grenze gebaut werden soll oder ein Zaun errichtet wird, ist die Kenntnis über den genauen Verlauf der Grundstücksgrenze wichtig.

  • Festlegung der Grundstücksgrenzen
  • Sicherung des Eigentums
  • Sichere Grenzen für gute Nachbarschaft
  • Vordringliche Erledigung gegen Gebührenzuschlag

Grenzfeststellung

Grenzwiederherstellung oder Grenzermittlung?

Grenzfeststellung

Bei einer Grenzfeststellung wird die Grenze durch eine Vermessungsgruppe vor Ort mit Grenzzeichen zentimetergenau gekennzeichnet, den Grundstückseigentümern vorgewiesen und rechtsverbindlich im Liegenschaftskataster dokumentiert.

Grenzwiederherstellung

Die Grenzen sind einwandfrei im Liegenschaftskataster nachgewiesen und rechtsverbindlich zwischen den Eigentümern anerkannt - doch die Grenzpunkte sind nicht mehr auffindbar? Dies ist ein Fall für eine Grenzwiederherstellung.

Grenzermittlung

Wenn für eine Grenze noch keine oder nur unsichere Maßzahlen aus früheren Vermessungen vorliegen, erhalten Sie mit einer Grenzermittlung zentimetergenaue und rechtsverbindliche Grenzen.

Abmarkungsprotokoll

Zu jeder Grenzfeststellung erstellt der Vermessungsbeamte ein Abmarkungsprotokoll, das die Beteiligten oder ihre Vertreter unterschreiben und damit die Grenzen anerkennen. Unsicherheiten über den Grenzverlauf sind mit diesem Grenzfeststellungsvertrag beseitigt.


Vermessungsantrag

beim zuständigen Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung

Der Vermessungsantrag kann online ausgefüllt und anschließend ausgedruckt werden. Dem Antrag können Sie eine Skizze beifügen, die mithilfe des BayernAtlas (Zeichnen auf der Karte) erzeugt werden kann.
Den unterzeichneten Antrag senden Sie an das zuständige Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung. Den Vermessungsantrag können Grundstückseigentümer oder Personen mit berechtigtem Interesse stellen, z.B. Pächter.
Benötigen Sie das Vermessungsergebnis sehr rasch, können Sie eine vordringliche Erledigung gegen Gebührenzuschlag beantragen. Ihr Antrag wird dann außer der Reihe ausgeführt und ca. innerhalb eines Monats erledigt.


Nützliche Informationen

zur Grenzvermessung

Welches Amt ist für mich zuständig?Ämtersuche
VermessungsantragDownload (pdf, 32 kB)
schriftliche VollmachtDownload (pdf, 73 kB)
Faltblatt GrundstücksvermessungDownload (pdf, 2,33MB)
GebührenordnungDatenbank BAYERN.RECHT
Eigentumsgrenzen im LiegenschaftskatasterHinweise für Grundstückseigentümer
Download (pdf, 128 kB)
Tipps für Bauherren und HausbesitzerDownload (pdf, 61 kB)
Bereitstellung von AbmarkungsmaterialWer die Vermessung beantragt hat, muss die Grenzzeichen in der Regel bereitstellen. Diese gibt es bei den Bauhöfen der Gemeinden, bei Baustoffhandlungen oder bei den Feldgeschworenen zu kaufen.
In Abstimmung mit den Feldgeschworenen und dem Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung sind vom Antragsteller zum Abmarkungstermin Material, Werkzeug sowie ggf. Hilfskräfte für Grabarbeiten zu stellen.
Der Feldgeschworene wird in der Regel vom Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung verständigt.

Informationen zu Feldgeschworenen
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